IP Beratung

Gewerbliche Schutzrechte

Im heutigen Wettbewerbsumfeld kommt dem Schutz des geistigen Eigentums eine immer größer werdende Bedeutung zu. Zwar kann eine zündende Idee oder die Summe solcher Ideen den Grundstein für ein Unternehmen bilden, die Erlangung, Verfolgung und der Schutz des geistigen Eigentums ist für einen nachhaltigen unternehmerischen Erfolg jedoch wichtiger denn je. Wir beraten Sie hierbei in der Erlangung und Durchsetzung aller gewerblichen Schutzrechtsarten, sowie in der  Umsetzung einer unternehmensspezifischen, technologisch als auch wirtschaftlich sinnvollen Schutzrechtsstrategie.

Beratungsgebiete

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung in allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes. Bei Bedarf übernehmen wir auch Aufgaben, die üblicherweise von einer Patent- und Markenanmeldung des Unternehmens selbst, also „inhouse“, erfüllt werden.
Unsere Beratung beginnt bereits bei der Auswahl und geographischen Erstreckung geeigneter Schutzrechtsarten, maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen und das wettbewerbliche Umfeld. Bei der darauf folgenden Erlangung und Durchsetzung können wir auf eine umfangreiche Erfahrung unserer Kanzlei mit einer Vielzahl von erfolgreich durchgeführten nationalen und internationalen Verfahren zurückgreifen. Eine besonders weitreichende Expertise haben wir zudem in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und vor dem Europäischen Patentamt (EPA).

Patente und Gebrauchsmuster

Wir schützen Ihre technischen Innovationen mit Patenten und Gebrauchsmustern, lokal, europaweit und international. Bei der Ausarbeitung von Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen fließt zudem unsere weitreichende Expertise in Streitverfahren, insbesondere in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren mit ein, welche uns hilft, den maximalen Nutzen für Sie zu erreichen und bereits beim Anmeldeprozess später mögliche Einwendungen zu berücksichtigen.

Marken

Wir schützen den guten Namen Ihrer Produkte. Neben Wort- und Bildmarken, können wir auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz in der Erlangung und Verteidigung von Marken in den Bereichen Hörmarken, Logos, dreidimensionale Marken und Positionsmarken verweisen. Der Charme des Markenschutzes liegt neben einem relativ schnellen und oft unternehmenswertförderlichen Eintragungsprozesses in der theoretisch unbegrenzten Schutzdauer nach dem Motto „Ein Produkt ist endlich, eine Marke ist ewig.“

Designs

Wir schützen die visuelle Identität Ihrer Produkte. Mittels Designrechten bzw. Geschmacksmustern können zwei- und dreidimensionale ästhetische Gestaltungen geschützt werden. Im Rahmen des Designschutzes bietet sich somit die Möglichkeit nicht technische Innovationen gegen Nachahmer zu schützen. Patent- und Markenschutz können sich mit dem Designschutz zu einem umfassenden Schutzkonzept für Ihre Produkte ergänzen.

Arbeitnehmer­erfinderrecht

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung bei der Umsetzung der Regeln aus dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG), welches das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Fall von Erfindungen und technischen Verbesserungen von Arbeitnehmern regelt. Hierbei unterstützen wir Sie insbesondere in der Ausarbeitung und Implementierung eines Systems zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen in Ihrem Unternehmen.

Streitverfahren

Wir bekämpfen Nachahmer und Verletzer und helfen Ihnen, Ihre Schutzrechte in Verletzungsverfahren durchzusetzen. Auch beraten und vertreten wir Sie in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren vor dem Deutschen und Europäischen Patentamt. Zum Schutz gegen die Einführung von Nachahmer-Produkten nach Deutschland oder in die EU beraten wir Sie bei der Planung und Durchführung von Grenzbeschlagnahmungen in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll.

Verwertung und Lizenzierung

Wir unterstützen Sie bei der Verwertung Ihrer Technologien und Ihres geistigen Eigentums. Wir beraten Sie in allen Vertragsfragen zu einer möglichen Verwertung und Lizenzierung Ihres geistigen Eigentums. Insbesondere beraten wir Sie in Fragen zu Lizenz-, Kooperations- und Entwicklungsvereinbarungen sowie Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitsvereinbarungen. Gerne beraten wir Sie auch bei Fragen zum neuen Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

“Freedom-to-operate” und “Due Diligence”

Wir unterstützen Sie bereits entwicklungsbegleitend und helfen Ihnen mögliche Risiken hinsichtlich bestehender Schutzrechte frühzeitig zur erkennen und einzuschätzen. Hierfür führen wir für Sie „Freedom-to-operate“-Analysen durch, mit denen das Schutzrechtsumfeld eines geplanten Produkts bereits vor der Markteinführung analysiert werden kann. Zudem führen wir „Due Diligence“ Prüfungen durch, mit denen sämtliche gewerblichen Schutzrechte Ihres Unternehmens geprüft und bewertet werden können.

Schutzrechts­überwachung

Wir überwachen kontinuierlich die Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen Ihrer Wettbewerber und beurteilen deren Relevanz für Ihr Unternehmen, Ihre Marken und Ihre Produkte. Hierdurch ist es möglich bereits frühzeitig wettbewerbliche Aktivitäten zu erkennen und dadurch mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu reagieren. Durch Individualisierung etablierter Überwachungstools richten wir Ihnen eine engmaschige Überwachung ein, mit geringerem Aufwand als Sie denken.